Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS)
Das Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) verwirklicht zusammen mit seinen vielen Partnern die verfassungsmässigen Sozialziele, indem es:
- Die Eigenverantwortung und Selbständigkeit des Menschen fördert, Armut oder soziale Notlagen verhindert, behebt oder mindert;
- Menschen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen unterstützt;
- Menschen in sozialen Notlagen hilft oder Überlebenshilfe gewährt;
- den Missbrauch von Leistungen verhindert oder bekämpft.
Das Amt für Gesellschaft und Soziales:
- berät und unterstützt Einwohnergemeinden und Institutionen in vielfältigen Aufgabenfeldern (u.a. Kinder-, Jugend- und Familienfragen, häusliche Gewalt, Integration, Chancengleichheit und Religionsfragen);
- vollzieht zusammen mit dem Bund und den Einwohnergemeinden das Asylwesen;
- stellt die korrekte Verteilung der Sozialhilfekosten auf die Einwohnergemeinden sicher (Lastenausgleich) und beaufsichtigt die 13 Sozialregionen;
- prüft und berechnet den Anspruch auf Familienergänzungsleistungen;
- bewilligt und beaufsichtigt Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Kindertagesstätten und Pflegefamilien;
- berät und unterstützt Opfer von Gewalttaten.
Die Prävention Häuslicher Gewalt wird im Amt für Gesellschaft und Soziales, Abteilung Gesellschaftsfragen, koordiniert und umgesetzt.