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Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS)

Das Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) verwirklicht zusammen mit seinen vielen Partnern die verfassungsmässigen Sozialziele, indem es:

  • Die Eigenverantwortung und Selbständigkeit des Menschen fördert, Armut oder soziale Notlagen verhindert, behebt oder mindert;
  • Menschen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen unterstützt;
  • Menschen in sozialen Notlagen hilft oder Überlebenshilfe gewährt;
  • den Missbrauch von Leistungen verhindert oder bekämpft.

Das Amt für Gesellschaft und Soziales:

  • berät und unterstützt Einwohnergemeinden und Institutionen in vielfältigen Aufgabenfeldern (u.a. Kinder-, Jugend- und Familienfragen, häusliche Gewalt, Integration, Chancengleichheit und Religionsfragen);
  • vollzieht zusammen mit dem Bund und den Einwohnergemeinden das Asylwesen;
  • stellt die korrekte Verteilung der Sozialhilfekosten auf die Einwohnergemeinden sicher (Lastenausgleich) und beaufsichtigt die 13 Sozialregionen;
  • prüft und berechnet den Anspruch auf Familienergänzungsleistungen;
  • bewilligt und beaufsichtigt Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Kindertagesstätten und Pflegefamilien;
  • berät und unterstützt Opfer von Gewalttaten.

Die Prävention Häuslicher Gewalt wird im Amt für Gesellschaft und Soziales, Abteilung Gesellschaftsfragen, koordiniert und umgesetzt.