Drohungen

Eine ernstzunehmende Sache.

Bild: 652234 - pixabay.com

Drohungen werden häufig verstanden als das Ausdrücken eines Wunsches oder der Absicht, einer Person zu schaden oder ihre körperliche Unversehrtheit zu verletzen. Eine Drohung liegt dann vor, wenn eine Person den Wunsch oder die Absicht, einer anderen Person zu schaden, ausdrückt. Dabei ist es egal, ob die Drohung schriftlich, mündlich, mit Gesten oder digital ausgesprochen wird.

 

Eine Aussage oder Handlung gilt rechtlich gesehen dann als Drohung, wenn der Adressat oder die Adressatin damit in Angst und Schrecken versetzt wird. Im Strafrecht werden Drohungen als Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit behandelt, da eine Drohung die Handlungsfreiheit von Betroffenen einschränkt. Drohungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden (Art. 180 Strafgesetzbuch).

 

Es werden nur schwere Drohungen , welche einem Opfer mit einem schweren Nachteil drohen, unter Strafe gestellt. Eine schwere Drohung liegt dann vor, wenn dem Opfer mit schweren Nachteilen wie Körperverletzung, Tötung, der Zerstörung von Wohnräumen oder ähnlichem gedroht wird. Der angedrohte Nachteil muss sich dabei nicht zwingend gegen die bedrohte Person wenden – auch Sätze wie «Ich bringe dein Kind um» oder «Ich zünde das Haus deiner Eltern an» sind Drohungen. Ob eine Drohung ernst gemeint ist oder nicht, spielt dabei für die Strafbarkeit keine Rolle. Wichtig ist nur die Wirkung der Drohung auf Betroffene.

Ob eine Drohung ernst zu nehmen ist, kann nicht isoliert beantwortet werden, sondern muss im Kontext unter Berücksichtigung der individuellen Merkmale der drohenden Person und deren Lebenssituation erfolgen.

 

Drohungen können unterschiedliche Formen haben: Neben Worten, können auch Bilder, Schriften oder Gesten wie zum Beispiel Luftschüsse als Drohung gelten. Drohungen finden sowohl offline als auch online statt und können entweder von dem Opfer bekannten oder unbekannten Personen ausgeübt werden. Auch im Kontext häuslicher Gewalt können Drohungen stattfinden.

Bild: Inzmam Khan - pexels.com

Betroffene sollten sich dann bei der Polizei melden, wenn sie die Drohung ernst nehmen, Angst bekommen und die angedrohte Folge schwerwiegend ist. Ab wann eine Drohung ernst zu nehmen ist, kann aber nicht pauschal beantwortet werden. Der Kontext der Drohung und die Lebenssituation der drohenden Person spielen dabei eine grosse Rolle. Wichtig ist, ob die bedrohte Person die Drohung ernst nimmt. Auch wenn der angedrohte Nachteil schwer ist, sollte man die Polizei einschalten. Bei Anzeigen wegen Drohungen prüft die Polizei, ob ein Schutzbedarf für das Opfer besteht. Sollte dies der Fall sein, werden nötige Massnahmen eingeleitet.

 

Personen, die Drohungen aussprechen oder auf sonstige Weise ausüben, fühlen sich oft ungerecht behandelt, sind von einer bestimmten Situation überfordert oder sind mit irgendeiner Massnahme, die gegen sie ergriffen wurde, nicht einverstanden. Es kann auch sein, dass ihnen nicht bewusst ist, welche Angst sie mit einer Drohung bei anderen Personen auslösen.

Es ist wichtig, dass bedrohte Personen handeln, wenn sie das Gefühl haben, in Gefahr zu sein. Denn die Polizei nimmt alle Drohungen ernst. In vielen Kantonen gibt es auch ein Bedrohungsmanagement, welches der Erkennung, Einschätzung und Entschärfung von Bedrohungslagen dient und dadurch schlimmere Gewalttaten häufig verhindern kann.

 

Betroffene können sich bei folgenden Beratungsstellen melden:

Beratungsstelle Opferhilfe Kanton Solothurn

Beratungsstelle Gewalt

 

Quellen:

Schweizerische Kriminalprävention | Drohungen (skppsc.ch)

Mit Drohungen umgehen - YouTube

Formen von Drohungen - Kanton Luzern