Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder
aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen.
Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Sie ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Polizei von Amtes wegen ermittelt, auch wenn kein formeller Strafantrag der Betroffenen vorliegt.
Die Broschüre fasst alle wichtigen Informationen zum Thema häusliche Gewalt zusammen: Aktuelle Gesetzeslage, die polizeilichen Möglichkeiten, Hilfsangebote und Verhaltenstipps für Betroffene.
Webseite: Schweizerische Kriminalprävention SKP
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