Sozialhilfe

Unterstützung in Notlagen.

Gut jeder vierte Haushalt von Alleinerziehenden wird von der Sozialhilfe unterstützt. Bild: Alexander Dummer - unsplash.com

In der Schweiz gibt es verschiedene Sozialversicherungen, welche den hier lebenden und arbeitenden Menschen und ihren Angehörigen einen weitreichenden Schutz vor Risiken wie Krankheit, Invalidität oder Arbeitslosigkeit bieten, deren finanzielle Folgen sie nicht alleine bewältigen können. Die Sozialversicherungen decken aber nicht alle Risiken ab. Deshalb gibt es die Sozialhilfe, welche Menschen in finanziellen Notsituationen unterstützen.

 

Etwas mehr als drei Prozent der Schweizer Bevölkerung werden von der Sozialhilfe unterstützt, um schwierige Lebensphasen zu überwinden und finanziell über die Runden zu kommen. Sie verhindert dadurch, dass Menschen in absoluter Armut oder Obdachlosigkeit leben müssen. Der Zweck ist, das fehlende Einkommen so weit zu kompensieren, dass die Betroffenen trotzdem am sozialen Leben teilnehmen können, wenn auch nur minimal.

 

Die Sozialhilfe übernimmt die Kosten für den Grundbedarf (Lebensmittel, Bekleidung, Telefon-/Handykosten, Benutzung des öffentlichen Verkehrs, Fernsehgebühren) sowie die Miete und die medizinische Grundversorgung (Krankenkassenprämien, Zahnarztbesuche). 

 

Risikogruppen in der Sozialhilfe sind Kinder und Jugendliche, Alleinerziehende, geschiedene Ehepartner, Personen ohne Berufsabschluss und ausländische Personen. In der Schweiz machen Kinder und Jugendliche einen Drittel der unterstützten Personen aus. Bei den erwachsenen Unterstützten arbeitet rund ein Viertel, ein Drittel ist auf Stellensuche und ein weiterer Drittel kann aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten.

Bild: Claudio Schwarz - unsplash.com

Die Sozialhilfe richtet sich nach verschiedenen Grundprinzipien:

  • Sie wird nur ausgerichtet, wenn eine Person in einer Notlage ist, keine Leistungen von Sozialversicherungen erhält oder ihr Vermögen fast gänzlich aufgebraucht ist.
  • Sie deckt nur ein gesetzlich festgelegtes Existenzminimum.
  • Personen, die Sozialhilfe beziehen, müssen alles Mögliche tun, um ihre Notlage zu beheben.
  • Personen, die Sozialhilfe beziehen, verpflichten sich zur Suche und Annahme einer Arbeit oder zur Teilnahme in einem Beschäftigungsprogramm.
  • Bei verletzten Pflichten werden die Leistungen gekürzt.
  • Sozialhilfeleistungen müssen zurückbezahlt werden, wenn die finanziellen Verhältnisse dies zulassen.

 

Betroffene Personen müssen ihre finanziellen, familiären und auch gesundheitlichen Verhältnisse offenlegen. Dadurch sind die Sozialhilfebehörden in der Lage, den Sozialhilfeanspruch korrekt zu prüfen und den Gesuchstellenden die richtige Hilfe zukommen zu lassen.

 

Folgende Angebote können Personen weiterhelfen, die finanzielle Probleme haben:

Budgetberatung

Sozialberatung für Personen im AHV-Alter

Schuldenberatung

 

Weitere Informationen:

Sozialhilfe einfach erklärt | Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS

Sozialhilfehandbuch - Kanton Solothurn

 

Quellen:

Sozialhilfe | Bundesamt für Statistik (admin.ch)

Infos | Charta Sozialhilfe Schweiz (charta-sozialhilfe.ch): Broschüre "Sozialhilfe kurz erklärt"

Soziale Sicherheit im Überblick (admin.ch)