Corona

Was sie mit Epilepsie, Asthma, Krebs, Herzkrankheiten oder Diabetes nun beachten müssen.

Die Coronavirus-Erkrankung, auch COVID-19 genannt, ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Virus verursacht wird. Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung, vergleichbar mit der Grippe, mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen.

Bild: Mika Baumeister - unsplash.com

Epilepsie

Epilepsie allein zählt nicht zu den vom BAG genannten Vorerkrankungen. Das ändert sich, wenn weitere Erkrankungen hinzukommen. Trotzdem sollten sich alle vor einer Ansteckung schützen und die Empfehlungen befolgen. Falls Betroffener aufgrund einer Corona-Infektion Fieber entwickelt, besteht – wie bei jeder fiebrigen Erkrankung (Grippe, Harnwegsinfekt etc.) – die Gefahr, dass vermehrt Anfälle auftreten. Nicht aber, dass die Covid-19-Erkrankung automatisch schwerer verläuft.

 

Mehr Informationen: Schweizerische Epilepsie Liga

 

Asthma

In der Schweizer Bevölkerung haben ca. 2-8% aller Menschen Asthma. Davon hat aber nur ein kleiner Teil schweres Asthma. Die Mehrheit der Asthmapatientinnen und -patienten (95% aller Asthmapatienten) sollen die allgemeinen Empfehlungen des BAG einhalten. Sie sind nicht besonders gefährdet. Hingegen Menschen mit schwerem Asthma sollen sich vor Ansteckung besonders schützen und die Massnahmen für besonders gefährdete Menschen befolgen.

 

Mehr Informationen: Lungenliga

Krebs

Krebsbetroffene, ob in Behandlung, geheilt oder erst diagnostiziert, haben häufig ein geschwächtes Abwehrsystem und sind dadurch anfälliger für Infektionen. Oft haben diese Personen noch eine zusätzliche Erkrankung, welche das Risiko weiter erhöht, wie zum Beispiel etwa Asthma oder ein Herzkreislauf-Leiden.

Leider gibt es derzeit nur wenige Erkenntnisse dazu, wie Krebsbetroffene auf einen Kontakt mit dem neuen Coronavirus reagieren. Deswegen sollten Krebspatienten und Personen nach einer Krebserkrankung, bzw. mit einer Krebserkrankung in der Biographie, grundsätzlich vorsichtig sein (Vorsorgeprinzip) und sich nach den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit für besonders gefährdete Personen richten, um eine Infektion mit dem Coronavirus möglichst zu vermeiden.

 

Mehr Informationen: Krebsliga

 

Herzkrankheiten

Mit einer Herz-Kreislauf-Krankheit haben Sie wahrscheinlich kein höheres Risiko sich anzustecken als sonst jemand. Sie riskieren aber einen ernsteren Krankheitsverlauf. Deshalb ist es für Sie besonders wichtig sich zu schützen. Das Risiko ist jedoch nicht bei allen Herz-Kreislauf-Krankheiten gleich hoch. Nach heutigem Wissensstand sind gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Kardiologie insbesondere Personen gefährdet, die bei leichter Belastung bereits Luftnot haben, zwei oder mehr Risikofaktoren aufweisen (Bsp. Rauchen, Diabetes, Bluthochdruck), einen Hirnschlag oder eine Arterienverengung der Beine erlebt oder eine schwere Nierenfunktionsstörung haben.


Mehr Informationen: Schweizerische Herzstiftung

Bild: Kelly Sikkema - unsplash.com

Diabetes

Diabetesbetroffene haben kein erhöhtes Risiko, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Prinzipiell ist das Infektionsrisiko und vor allem das Krankheitsrisiko von Menschen mit Diabetes bei einer guten und stabilen Blutzuckereinstellung (HbA1c ≤ 8.0 %) und keinen schweren Begleiterkrankungen oder weiteren Risikofaktoren nicht erhöht. Es gelten die allgemeinen Empfehlungen des BAG zur Vorbeugung einer Infektion. Diabetiker können jedoch Teil der Risikogruppe sein: Das liegt daran, dass sie oft noch andere Krankheiten haben, die das Immunsystem schwächen. Auch bei Menschen mit schlecht eingestelltem Diabetes kann das Komplikationsrisiko erhöht sein. Auch Diabetiker, die über 65 Jahre alt sind, gelten als besonders gefährdet.


Mehr Information: Diabetes Schweiz

 

Für alle gilt:

  • Abstand halten
  • Gründlich Hände waschen
  • Keine Hände schütteln
  • Nicht mit den Händen ins Gesicht fassen
  • In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
  • Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben
  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation


Stand: Mai 2020