Nulltoleranz für Belästigung.
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Sexuelle Belästigung stellt alle vor eine grosse Herausforderung: Am Arbeitsplatz zum Beispiel die direkt Betroffenen, das Team und auch die Führungskräfte. Unter sexuelle Belästigung fallen verschiedene Handlungen wie sexualisierte Sprüche, Anzüglichkeiten oder Grapschen. Im Text erfahren Sie, was Sie dagegen tun können.
Gefühle ernst nehmen
Es kann ein Spruch, ein Witz sein, ein Bild auf dem Handy oder eine Berührung – und plötzlich fühlt man sich unwohl. Unsere Gefühle sind ein feines und gutes Messsystem. Flirten finden wir lustig, macht beiden Personen Spass und gibt uns ein gutes Gefühl. Ganz anders fühlen wir uns aber, wenn ein Verhalten nicht angebracht und eine Grenze überschritten worden ist. Darum gilt es, die eigenen Gefühle sehr ernst zu nehmen und nicht beiseite zu schieben. Gedanken wie «Ich bin wahrscheinlich etwas überempfindlich», «Ich will doch nicht als humorlos gelten», «Das sehen die andern wohl nicht so eng» zeigen auf: Etwas stimmt nicht, du musst besonders achtsam sein.
Nein sagen
Wenn Ihnen das Verhalten einer anderen Person unangenehm und lästig ist, dann sagen Sie laut und deutlich Nein. Nein sagen, beinhaltet auch, zu sagen, wenn wir etwas nicht lustig finden. Und: Ein Verhalten, das wir als unangemessen beobachten, klar als solches zu benennen, auch wenn wir nicht unmittelbar betroffen sind. Diese Zivilcourage ist gefordert. Denn eine sexuelle Belästigung, eben beispielsweise am Arbeitsplatz wirkt sich negativ auf das Arbeitsklima aus und betrifft im Endeffekt das ganze Team.
Belästigung melden
Sexuelle Belästigung ist trotz aller Information zum Thema ein Tabu-Thema. Das heisst, es besteht eine grosse Scheu oder gar Angst, das Thema anzusprechen. Wenn eine Rückmeldung gemacht wird, dann lieber als ein ironischer Spruch als direkt und offen. Viel zu oft herrscht nur das betroffene Schweigen. Aus diesem Grund hilft es, wenn Betroffene in einem ersten Schritt das Gespräch mit einer Vertrauensperson – privat oder im beruflichen Umfeld – suchen und diese auch um Unterstützung bitten. Jeder Mensch hat das Recht, vor sexueller Belästigung geschützt zu werden. Wenn ein Nein nicht reicht, sind beispielsweise die Vorgesetzten in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass sexuelle Belästigung nicht vorkommt.
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Belästigung wird abgestritten
Es ist eine übliche Strategie der Täter, die Belästigung abzustreiten, das eigene Verhalten
zu bagatellisieren, sich als falsch verstanden darzustellen oder die Empfindungen der Betroffenen lächerlich zu machen. Darum fürchten sich viele Betroffene, eine sexuelle Belästigung anzusprechen oder zu melden. Vorgesetzte, Vertrauenspersonen und das Personalamt sind gefordert, den Betroffenen einen angemessenen Schutz zu bieten.
Zivilcourage gefordert
Die Beratungs- und Unterstützungsangebote sind ein erster Schritt. Für eine Kultur der Nulltoleranz braucht es mehr – die Zivilcourage von uns allen, unangemessenes Verhalten zu benennen, wenn es uns begegnet, und im Keim zu unterbinden.
Hier finden Sie Hilfe und Sensibilisierungsprogramme:
Angebote: Beratung für Staatspersonal, Beratung von Opfern von Straftaten
Anbietende: Fachstelle Beziehungsfragen, Beratungsstelle Opferhilfe AG/SO
Quellen: Ruth Greber: Sexuelle Belästigung – wir sprechen darüber! SO! Info März 2020.