Wenn ältere Menschen misshandelt werden.
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Schätzungen zufolge sind in der Schweiz jährlich zwischen 300'000 und 500'000 Menschen über 60 Jahren von psychischer und/oder physischer Gewalt betroffen. Über die Misshandlungen wird nur wenig gesprochen, da Gewalt gegen ältere Personen ein Tabuthema ist. Das zeigen auch die geringe Anzahl gemeldeter Fälle oder die selten in Anspruch genommenen Hilfsangebote.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO definiert die Misshandlung von Älteren als «eine einzelne oder wiederholte Handlung oder das Unterlassen einer angemessenen Handlung, die in einer auf Vertrauen basierenden Beziehung vorkommt und die einem älteren Menschen körperliche oder seelische Schäden zufügt».
Sowohl aktive als auch passive Handlungen werden als Gewalt verstanden. Folgende Formen von Gewalt werden unterschieden:
- Physische Misshandlungen: Schmerzen zufügen durch Schläge oder Festhalten, Verabreichung überdosierter Medikamente oder Verweigerung von Medikamenten
- Psychische Misshandlungen: Bedrohungen, Anschuldigungen, Isolation, Beleidigungen, Diskriminierungen
- Sexueller Missbrauch: unangebrachte Berührungen, sexuelle Handlungen
- Finanzieller Missbrauch: Entnahme von Geld oder Gegenständen, Nötigung zur Testamentanpassung
- Vernachlässigung: Unterlassung von Hilfeleistungen, Verwahrlosung, unzureichende Versorgung mit Nahrungsmitteln oder Medikamenten, Nicht-Einhaltung von Arztterminen
Die Gewalt kann in Pflege- oder Altersheimen vorkommen, findet aber meist im häuslichen Umfeld statt. Ältere Menschen werden vermehrt von betreuenden Familienangehörigen oder PartnerInnen misshandelt. Charakteristisch ist hier die emotionale Nähe zwischen den gewaltausübenden Personen und den Opfern. Diese sind aufgrund ihres hohen Alters oder einer Krankheit pflegebedürftig und somit abhängig von den Familienmitgliedern.
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Angehörige pflegen ältere Verwandte oft neben ihrem Beruf und eigenen Familien- oder Sozialleben. Diese Aufgabe müssen viele alleine meistern, was zu einer grossen Belastung führen kann. Dann kann Gewalt als Resultat der Überbelastung oder der Unfähigkeit, die Angehörigen aufgrund fehlender Ressourcen oder Kenntnisse richtig zu pflegen, auftreten.
Mögliche Folgen für die betroffenen älteren Menschen sind eine Verschlechterung der Gesundheit, psychische Probleme, Ängste oder auch finanzielle Verluste. Sehr viele Betroffene wollen nichts gegen die Misshandlungen unternehmen und lassen sie weiterhin über sich ergehen. Gründe dafür sind z. B. die emotionale Bindung zu den Angehörigen, die Abhängigkeit, ein Schamgefühl, fehlendes Wissen über die eigenen Rechte und über verfügbare Dienstleistungen oder die Angst vor einem Heim.
Damit sich Betroffene Hilfe holen können, haben sich die drei Organisationen alter ego Westschweiz, Pro Senectute Ticino e Moesano und die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA) zusammengetan und eine nationale Anlaufstelle eingerichtet. Auf der Internetseite www.alterohnegewalt.ch finden von Misshandlungen Betroffene den Kontakt zu Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Recht, Pflege, Versicherung.
Auch hier finden Betroffene Unterstützung:
Beratungsstelle Opferhilfe Kanton Solothurn
UBA – Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter
Damit es bei betreuenden Angehörigen gar nicht erst zu einer Überbelastung oder der Anwendung von Gewalt kommt, können auch sie Hilfe suchen. Folgende Kursangebote können dazu hilfreich sein:
Kräfte schonend Angehörige pflegen
Angehörige psychisch kranker Menschen
Quellen:
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV.
Nationale Anlaufstelle "Alter ohne Gewalt".
Fachstelle Intervention gegen häusliche Gewalt, Departement Volkswirtschaft und Inneres, Kanton Aargau.